20 March 2026, 22:30

3-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen zeigt, die Familien monatlich Hunderte von Dollar kosten können.

3-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht

In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an einem Betrugsfall in Höhe von 3 Millionen Euro vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, gemeinsam Krankenkassen getäuscht zu haben, indem sie Abrechnungen für unnötige medizinische Hilfsmittel einreichten. Im Mittelpunkt des Falls stehen teure Wundauflagen, die niemals ordnungsgemäß verordnet oder verwendet wurden.

Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 soll die Krankenschwester gefälschte Rezepte für das SymbioInfekt TheraKit besorgt haben – ein hochpreisiges Wundversorgungsset, das pro Packung etwa 3.400 Euro kostet. Ihr Unternehmen reichte anschließend Kostenerstattungsanträge bei den Versicherungen ein, obwohl kein tatsächlicher medizinischer Bedarf bestand. Der beteiligte Apotheker soll sich den Großhandelspreis der Verbände einbehalten haben, abzüglich einer 10-prozentigen Provision, die er an die Krankenschwester weitergab.

Der Apotheker behauptet in seiner Aussage, von dem Betrug nichts gewusst zu haben, und ging davon aus, dass das Unternehmen der Krankenschwester die Produkte direkt zu einem günstigeren Preis beziehen könne. Die Staatsanwaltschaft hingegen argumentiert, beide hätten mit gemeinsamer krimineller Absicht gehandelt. Durch die Masche wurden insgesamt 3,6 Millionen Euro zu Unrecht erstattet, bevor der Schwindel aufflog.

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Die vollständige Rückforderung der Summe könnte schwierig werden, da der Geschäftspartner der Krankenschwester Insolvenz angemeldet hat. Falls verurteilt, muss der Apotheker die noch ausstehenden 2,7 Millionen Euro zurückzahlen – 900.000 Euro wurden bereits beglichen, und für die Zukunft sind monatliche Raten in Höhe von 10.000 Euro festgelegt.

In keinen offiziellen Unterlagen ist das SymbioInfekt TheraKit als anerkanntes Medizinprodukt in Deutschland verzeichnet. Öffentliche Datenbanken und behördliche Dokumente enthalten keine Hinweise auf eine Zulassung oder Erstattungsfähigkeit des Produkts.

Das Gericht wird nun klären, ob die beiden Angeklagten für den Betrug haftbar sind. Bei einer Verurteilung droht dem Apotheker eine Rückzahlung in Millionenhöhe, während die finanziellen Verpflichtungen der Krankenschwester aufgrund der Insolvenz unklar bleiben. Der Fall zeigt die Risiken auf, die mit unkontrollierten Abrechnungspraktiken im Gesundheitswesen verbunden sind.

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