89,38 Euro vor Gericht: Wer zahlt für ungenutzte Medikamentenreste in Apotheken?
Adelinde Walter89,38 Euro vor Gericht: Wer zahlt für ungenutzte Medikamentenreste in Apotheken?
Ein Rechtsstreit über die Abrechnung von Rezepturarzneimitteln ist nun vor dem Bundessozialgericht gelandet. Im Mittelpunkt stehen 89,38 Euro und die Handhabung von Medikamentenresten aus den Jahren 2018 und 2019. Zur Debatte steht, ob Apotheken nur die tatsächlich verbrauchte Menge an Fertigarzneimitteln in Rechnung stellen müssen – oder ob sie die Kosten für die gesamte Verpackung berechnen dürfen, selbst wenn nur ein Teil davon verwendet wird.
Der Fall betrifft eine Apotheke in Nordrhein-Westfalen, die Rezepturen unter Verwendung der Wirkstoffe Mitosyl und Neribas herstellte. Die Apotheke argumentierte, es gebe keine Vorschrift, die die Aufbewahrung von Restmengen vorschreibe, weshalb für jeden Patienten eine neue Tube Mitosyl geöffnet worden sei. Die Krankenkasse AOK Nordwest widersprach und beharrte darauf, dass nur der tatsächlich genutzte Anteil abgerechnet werden dürfe. Später forderte sie 112 Euro der Erstattungen zurück.
Sowohl das Sozialgericht Münster als auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gaben der Apotheke recht. Sie urteilten, dass die Rückforderung unberechtigt sei und der volle Einkaufspreis einer Standardpackung gelten müsse – unabhängig davon, ob deren Inhalt vollständig aufgebraucht werde. Die AOK Nordwest hielt dagegen, dass die vollen Kosten einer neuen Tube nur für die ersten sechs Monate anerkannt werden sollten und überschüssige Erstattungen danach zurückverlangt werden könnten.
Mittlerweile unterstützt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Position der Krankenkassen. Es schlägt vor, die Arzneimittelpreisverordnung dahingehend zu ändern, dass bei der Verarbeitung von Fertigarzneimitteln nur noch Teilmengen abgerechnet werden dürfen. Die für übernächsten Donnerstag anberaumte Verhandlung gewinnt zusätzliche Brisanz, da die Notfall-Gebührenordnung nicht mehr gilt und die Krankenkassen flächendeckend Rückforderungen geltend machen.
Die Entscheidung des Gerichts wird darüber bestimmen, ob Apotheken künftig weiterhin ganze Packungen von Fertigarzneimitteln in Rezepturen in Rechnung stellen dürfen. Falls die Krankenkassen obsiegen, könnte das Urteil weitreichende Änderungen bei der Erstattung solcher Medikamente nach sich ziehen. Zudem könnte das Ergebnis künftige Streitigkeiten über die Abrechnung teilweise genutzter Packungen im deutschen Gesundheitswesen prägen.






