27 March 2026, 00:37

BGH bestätigt: Vodafone durfte Kundendaten an die Schufa weitergeben

Ein Mann in einem Anzug nutzt ein Smartphone, um auf eine Collage von Heim-Sicherheitssystemen zuzugreifen, darunter Kameras, Sensoren und Alarme.

BGH: Teilen von Namen mit Schufa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags gestattet - BGH bestätigt: Vodafone durfte Kundendaten an die Schufa weitergeben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Praxis von Vodafone bestätigt, Kundendaten an die Schufa, Deutschlands größte Auskunftei, weiterzugeben. Das Urteil folgt auf eine Klage einer Verbraucherschutzorganisation, die die Art und Weise kritisierte, wie der Telekommunikationsriese persönliche Informationen bei der Unterzeichnung von Mobilfunkverträgen behandelte. Bis Oktober 2023 leitete Vodafone routinemäßig Daten an die Schufa weiter, um Identitäten zu überprüfen und Betrug zu verhindern.

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Der Fall begann, als die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Vodafone wegen dessen Datenweitergabepraxis klagte. Das Unternehmen hatte Kundennamen an die Schufa übermittelt, sobald jemand einen Postpaid-Mobilfunkvertrag abschloss. Diese Vorgehensweise, die vor 2023 unter deutschen Anbietern verbreitet war, wurde mit den EU-Datenschutzbestimmungen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) als Maßnahme zur Betrugsprävention begründet.

Bisherige Gerichtsurteile fielen unterschiedlich aus. Das Landgericht Duisburg unterstützte die Praxis, während das Landgericht Stuttgart deren Rechtmäßigkeit infrage stellte. Im Gegensatz zu vielen EU-Ländern, wo sich Bonitätsauskünfte vor allem auf negative Zahlungsverhalten konzentrieren, gaben deutsche Telekommunikationsunternehmen oft auch positive Daten – wie den Abschluss neuer Verträge – weiter, ohne dass es hierfür einen klaren branchenweiten Standard gab.

Der BGH entschied nun zugunsten von Vodafone. Das Gericht erkannte an, dass das Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran habe, Betrug zu bekämpfen – insbesondere in Fällen, in denen Kunden falsche Identitäten nutzten oder mehrere Verträge abschlossen, um an teure Smartphones zu gelangen. Die Richter befanden, dass die finanziellen Risiken für Vodafone die Datenübermittlungen rechtfertigten, selbst wenn diese Praxis über die üblichen EU-Standards hinausging.

Vodafone stellte die automatische Datenweitergabe zwar im Oktober 2023 ein, doch der Rechtsstreit zog sich bis zu diesem endgültigen Urteil hin.

Die Entscheidung bestätigt, dass die früheren Datenübermittlungen von Vodafone an die Schufa nach deutschem und europäischem Recht zulässig waren. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Telekommunikationsunternehmen mit Kundendaten umgehen dürfen, wenn es um die Verhinderung von Betrug geht. Verbraucherschützer argumentieren jedoch seit Langem, dass solche Praktiken über das notwendige Maß hinausgehen und die Privatsphäre der Kunden verletzen.

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