Bielefelder Paar entgeht nur knapp Betrug bei UK-Reiseantrag
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website, als es einen Reiseantrag für das Vereinigte Königreich stellte. Nach der Erkenntnis, dass es sich um Betrug handelte, erstatteten sie am 13. März 2026 Online-Anzeige bei der Polizei. Der Vorfall unterstreicht die Risiken, die mit Drittanbieter-Plattformen bei der Beantragung amtlicher Dokumente verbunden sind.
Das Paar hatte im Internet nach einer Electronic Travel Authorisation (ETA) gesucht – einer seit Anfang 2025 verpflichtenden Einreiseerlaubnis für das UK. Über eine Suchmaschine stießen sie auf eine Website, auf der sie ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen eingaben.
Beim Bezahlvorgang belief sich die Gesamtgebühr auf etwa 240 Euro – deutlich mehr als die offizielle Gebühr von 18,50 Euro pro Person. Misstrauisch geworden, verweigerten sie die Transaktion und kontaktierten umgehend ihre Bank. Diese sperrte die Karte, sodass keine Abbuchung erfolgte.
Offizielle ETA-Anträge müssen ausschließlich über die Website der britischen Regierung unter https://www.gov.uk/eta gestellt werden. Die Verbraucherzentrale rät Reisenden, Websites vor der Eingabe sensibler Daten genau zu prüfen. Zwischen dem Inkrafttreten der ETA-Pflicht 2025 und März 2026 wurden in Deutschland keine weiteren Fälle von ETA-Betrug offiziell registriert.
Durch ihr schnelles Handeln vereitelten die Bielefelder den Betrugsversuch, bevor Geld abgebucht wurde. Ihr Fall dient als Mahnung, für Reisegenehmigungen stets nur offizielle Regierungsportale zu nutzen. Die korrekte ETA-Gebühr beträgt weiterhin 18,50 Euro pro Antragsteller – ohne zusätzliche Kosten.






