21 April 2026, 18:35

Bundeskabinett beschließt Milliardenhilfe für verschuldete Kommunen bis 2029

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Bundeskabinett beschließt Milliardenhilfe für verschuldete Kommunen bis 2029

Der Bundeskabinett hat das Länder- und Kommunenentlastungsgesetz (LKEG) verabschiedet, um die finanzielle Belastung notleidender Kommunen zu verringern. Das neue Gesetz zielt darauf ab, Altschulden abzubauen und langfristige Unterstützung für verschuldete Städte und Gemeinden zu bieten. Bundesfinanzminister Markus Hardt verteidigte das Paket gegen Kritik und bezeichnete es als einen notwendigen Schritt nach vorn.

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Nach dem LKEG erhalten finanziell schwache Bundesländer zwischen 2026 und 2029 jährlich 250 Millionen Euro. Allein Nordrhein-Westfalen soll aus diesem Topf etwa 164 Millionen Euro erhalten. Hardt sprach von einem "starken Signal" für Städte und Gemeinden, die mit Haushaltskrisen kämpfen.

Der Minister wies Vorbehalte aus einigen Rathäusern zurück und bezeichnete die Kritik als unkonstruktiv. Er argumentierte, nur wer die Hilfe für verschuldete Kommunen grundsätzlich ablehne, werde die Vorteile des Pakets kleinreden. Gleichzeitig warnte Hardt die Bundesregierung davor, den Kommunen neue finanzielle Lasten aufzubürden, da dies ihre Lage weiter verschärfen könnte.

Das Gesetzesvorhaben markiert einen Politikwechsel: Hardt betonte, die aktuelle Regierung übernehme Verantwortung, wo frühere Regierungen versagt hätten. Sollten sich die Haushaltsbedingungen verbessern, könnten weitere Hilfsmaßnahmen für hochverschuldete Städte folgen. Zwar sichert das LKEG die Finanzierung bis 2029, über eine Verlängerung der Unterstützung entscheidet jedoch erst ein künftiger Bundestag.

Das Entlastungsgesetz bietet notleidenden Kommunen sofortige finanzielle Hilfe und schafft gleichzeitig die Rahmenbedingungen für mögliche langfristige Unterstützung. Die lokalen Behörden sind nun auf die Umsetzung des Gesetzes angewiesen, um Schulden abzubauen und ihre Haushalte zu stabilisieren. Eine weitere Förderung bleibt jedoch nach 2029 von der Zustimmung des Parlaments abhängig.

Quelle