Café Lomo darf wieder auf Münsters Weihnachtsmarkt verkaufen – mit strengen Auflagen
Songül EigenwilligCafé Lomo darf wieder auf Münsters Weihnachtsmarkt verkaufen – mit strengen Auflagen
Die Stadt Münster hat sich mit dem Café Lomo geeinigt und ermöglicht dem beliebten Lokal damit, während des diesjährigen Weihnachtsmarkts wieder Verkäufe im Freien durchzuführen. Die Vereinbarung folgt auf einen Rechtsstreit, der im vergangenen Jahr begann, als dem Café untersagt wurde, ohne Genehmigung Getränke außerhalb seiner Räumlichkeiten zu verkaufen.
Die neue Regelung legt klare Vorgaben fest, wie und wann das Café in der Fußgängerzone zwischen Salzstraße und Syndikatplatz betrieben werden darf.
Im Jahr 2023 hatte das Amtsgericht Münster entschieden, dass Café Lomo während des Weihnachtsmarkts keine Getränke mehr vor dem Laden verkaufen dürfe, sofern keine entsprechende Erlaubnis vorliege. Dieses Urteil führte in anderen deutschen Städten wie Köln, Dortmund und Nürnberg zu verschärften Kontrollen. Dort begannen die Behörden, Bußgelder zu verhängen und strengere Auflagen für ähnliche Essens- und Getränkestände auf ihren eigenen Weihnachtsmärkten durchzusetzen.
Laut der aktuellen Einigung darf das Café nun zwar wieder Straßenverkauf vor seinem Geschäft betreiben – allerdings nur bis zu den offiziellen Schließzeiten des Weihnachtsmarkts. Diese sind von Sonntag bis Donnerstag auf 20 Uhr und an Freitagen und Samstagen auf 21 Uhr festgelegt. Um übermäßige Menschenansammlungen zu vermeiden, verpflichtet die Vereinbarung das Café zudem, einen Sicherheitsdienst zu beauftragen. Dessen Aufgabe wird es sein, den Bereich vor dem Lokal frei und begehbar zu halten.
Stadtvertreter bezeichnen die neuen Maßnahmen als ausgewogenen Kompromiss. Sie sind überzeugt, dass die Regeln die Sicherheit verbessern und dem Café gleichzeitig ermöglichen, in der geschäftigen Vorweihnachtszeit legal zu handeln.
Die Einigung bedeutet für Café Lomo, dass es zwar wieder im Außenbereich tätig sein darf, allerdings mit strengeren Zeitvorgaben und Crowd-Control-Maßnahmen. Sicherheitskräfte werden die Zone überwachen, um sicherzustellen, dass die Fußgängerzone nicht blockiert wird. Die Stadt bewertet das Ergebnis als praktikable Lösung, um die Sicherheit in einer der belebtesten Phasen des Münsterschen Jahres zu gewährleisten.






