Deutschlands Data Act bleibt ohne Durchsetzungsregeln ein zahnloser Tiger
Cynthia MatthäiDeutschlands Data Act bleibt ohne Durchsetzungsregeln ein zahnloser Tiger
Deutschlands neues Datengesetz ist seit Wochen in Kraft – doch zentrale Durchsetzungsregeln fehlen noch
Ohne ein verabschiedetes nationales Gesetz wirkt die EU-Verordnung im Land derzeit wie ein "zahnloser Tiger". Die Behörden haben noch nicht festgelegt, wie die Einhaltung überwacht und Verstöße geahndet werden sollen.
Die EU-Datenverordnung (Data Act) trat am 12. September 2025 in Kraft, doch Deutschland verfügt weiterhin über kein nationales Umsetzungsgesetz. Solange das Datengesetz-Anwendungs- und Durchsetzungsgesetz (DADG) nicht verabschiedet ist, herrscht für Unternehmen Unsicherheit darüber, wie die Vorschriften konkret angewandt werden.
Sobald der Bundestag und der Bundesrat dem DADG zustimmen, tritt es am Tag nach der offiziellen Verkündung in Kraft. Das Gesetz sieht gestaffelte Bußgelder für Verstöße vor – von 50.000 Euro bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens.
Neue Zuständigkeiten: Bundesnetzagentur und Bundesdatenschutzbeauftragter Künftig übernimmt die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Federführung bei der Umsetzung des Data Act und erhält erweiterte Aufsichtsbefugnisse. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wird hingegen für datenschutzrechtliche Belange von Unternehmen der Privatwirtschaft zuständig sein. Damit werden die Landesdatenschutzbehörden zurückgedrängt – die Durchsetzung wird auf Bundesebene zentralisiert.
Bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bleibt der BfDI weiterhin zuständig und wendet das bestehende Sanktionssystem der DSGVO an.
Ohne DADG: Unternehmen im Rechtsvakuum Die praktische Anwendung des Data Act in Deutschland hängt von der Verabschiedung des DADG ab. Bis dahin müssen Unternehmen die Verordnung ohne klare nationale Vorgaben umsetzen. Erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden Bußgelder und Aufsichtspflichten eindeutig geregelt – mit der BNetzA und dem BfDI als zentrale Akteure der Compliance-Überwachung.






