19 June 2026, 00:28

Edeka gewinnt Rechtsstreit um Zahlungsfristen für Milchprodukte

Milchbauern müssen auf ihr Geld warten - Edeka gewinnt Rechtsstreit

Edeka gewinnt Rechtsstreit um Zahlungsfristen für Milchprodukte

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Streit über Zahlungsbedingungen für Milchprodukte zugunsten von Edeka entschieden. Das Gericht hob damit eine im Oktober 2024 vom Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verhängte Untersagungsverfügung auf. Es bestätigte, dass Edeka mit Arla Foods rechtmäßig Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen für Milchprodukte vereinbaren darf.

Hintergrund des Falls waren Berichte aus dem Jahr 2023, wonach Edeka mit einem Milchlieferanten für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte, die 2021, 2022 und 2024 geliefert worden waren, Zahlungsfristen von über 49 Tagen ausgehandelt hatte. Nach dem Gesetz zur Stärkung der Agrarorganisationen und Lieferketten (AgrarOLkG) müssen Händler solche Lieferungen in der Regel innerhalb von 30 Tagen begleichen – abhängig vom Umsatz des Handelsunternehmens und seiner Lieferanten.

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Das Gericht stellte fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, indem es unabhängige Edeka-Kaufleute fälschlicherweise der Edeka-Gruppe zurechnete. Dieser Fehler führte zu einer Überschätzung des Konzernumsatzes. Die Richter urteilten zudem, dass die vereinbarten Zahlungsfristen keine unlauteren Handelspraktiken im Sinne des AgrarOLkG darstellten.

Dem BLE bleibt nun nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen, da das Düsseldorfer Gericht keine Berufung gegen sein Urteil zuließ.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Entscheidung als Beleg dafür, dass Lebensmitteleinzelhändler ihre Vertragspartner gesetzeskonform behandeln. Der HDE wies darauf hin, dass dies bereits das zweite Mal sei, dass eine BLE-Entscheidung auf Basis des Lieferkettengesetzes vor Gericht kippte. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth kritisierte, das BLE überschreite bei seinen Vollzugsmaßnahmen wiederholt die rechtlichen Grenzen.

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