31 May 2026, 22:32

Elektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht

Ab Oktober Pflicht - Apotheken Begrü├čen die Einführung des Elektronischen Gesundheitsaktes

Elektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht

Ab Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken in Deutschland verpflichtend. Das System soll Medikationsfehler reduzieren und schädliche Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln leichter erkennbar machen. Doch trotz dieser Vorteile kämpft die zugrundeliegende Telematikinfrastruktur weiterhin mit technischen Problemen, die noch behoben werden müssen.

Die ePA erfasst automatisch jede E-Rezept-Ausstellung und -Abgabe in einer elektronischen Medikationsliste. Dadurch haben Apotheker und Ärzte stets aktuelle Informationen über die Behandlungen eines Patienten. Ab 2026 können Apotheken zudem eigene Einträge ergänzen, etwa zu rezeptfreien Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln.

Die Kontrolle über ihre Daten bleibt vollständig bei den Patienten. Sie können den Zugriff für bestimmte Einrichtungen sperren – entweder über die App ihrer Krankenkasse oder durch direkten Kontakt mit ihrer Versicherung. Apotheken, wie auch Ärzte, sind verpflichtet, diese sensiblen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Unterstützung der Patientenversorgung zu nutzen.

Apotheken in Dortmund begrüßen die Neuerung und sehen darin einen Schritt zu einer sicheren und effizienteren Behandlung. Aktuell können sie E-Rezept-Daten drei Tage lang über die Gesundheitskarte des Patienten abrufen. Allerdings weist das übergeordnete Telematiksystem noch Fehler auf, die vor dem Start im Jahr 2025 weiterentwickelt werden müssen.

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Das verpflichtende ePA-System startet im Oktober 2025 und verlangt von allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen die Nutzung digitaler Akten. Zwar verspricht es weniger Fehler und eine bessere Koordination der Versorgung, doch bleiben technische Nachbesserungen weiterhin notwendig. Patienten behalten dabei das Recht, selbst zu bestimmen, wer Einblick in ihre Gesundheitsdaten erhält.

Quelle