Energieeffizienzgesetz reformiert: Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Unternehmen
Songül EigenwilligEnergieeffizienzgesetz reformiert: Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Unternehmen
Der Bundeskabinett hat Änderungen am Energieeffizienzgesetz verabschiedet. Die Reformen zielen darauf ab, Bürokratie abzubauen und Unternehmen zu entlasten, ohne die Energieeinsparziele aufzuweichen. Zu den zentralen Anpassungen gehören erleichterte Vorschriften für Rechenzentrumsbetreiber sowie verlängerte Fristen für die Umsetzung der Vorgaben.
Nach dem überarbeiteten Gesetz müssen Rechenzentrumsbetreiber Abwärme künftig nur noch nutzen, wenn ein lokales Fernwärmenetz vorhanden ist. Statt bisher zwei Jahren haben sie nun vier Zeit, um die Effizienzziele zu erreichen. Auch die Frist für die vollständige Kompensation des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien wurde auf das Jahr 2030 verlängert.
Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen gilt nun nur noch für Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden. Dennoch bleibt die Verpflichtung für Behörden und Unternehmen bestehen, den Energieverbrauch zu senken und Verschwendung zu vermeiden. Besonders im Fokus stehen weiterhin Rechenzentren – aufgrund ihres hohen Strombedarfs und der starken Wärmeentwicklung.
Das Bundeswirtschaftsministerium betonte, die Änderungen würden die Bürokratie verringern und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Peter Adrian vom DIHK begrüßte die Reformen als „deutliche Entlastung“ für die Wirtschaft. Katharina Reuter vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisierte hingegen, die Bundesregierung finde kein Gleichgewicht zwischen Klimaschutz und wirtschaftlichen Erfordernissen.
Die gelockerten Regeln geben Rechenzentrumsbetreibern mehr Zeit zur Anpassung. Unternehmen mit geringerem Energieverbrauch müssen weniger Auflagen erfüllen. Die Regierung versichert, die Änderungen förderten sowohl das Wirtschaftswachstum als auch die langfristige Nachhaltigkeit.
