EU führt strengere Kontrollen bei Überweisungen ein – Betrug soll erschwert werden
Adelinde WalterEU führt strengere Kontrollen bei Überweisungen ein – Betrug soll erschwert werden
Neue EU-Regel soll Betrug bei Überweisungen eindämmen – ab Oktober werden Empfängerdaten strenger geprüft
Ab dem 9. Oktober müssen Banken vor der Ausführung von Überweisungen sicherstellen, dass der Name des Empfängers und die Kontonummer übereinstimmen. Die neue Vorschrift gilt für fast alle Euro-Zahlungen, einschließlich Sofortüberweisungen, und soll Zahlungsbetrug erschweren.
Die als „Verification of Payee“ (VoP) bekannte Regelung verpflichtet Banken, den Namen des Empfängers mit der IBAN abzugleichen. Stimmen die Angaben überein, wird die Transaktion durchgeführt. Bei Abweichungen warnt die Bank den Kunden, der dann selbst entscheiden muss, ob er die Überweisung trotzdem ausführen lässt.
Trotz der zusätzlichen Sicherheitsmaßnahme tragen Verbraucher weiterhin die Verantwortung, wenn sie eine Überweisung trotz Warnung tätigen. Banken erstatten nur dann Betrugsschäden, wenn Kunden nachweislich mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt und keine Fahrlässigkeit gezeigt haben. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten bleibt die Haftung ausgeschlossen.
Betrüger bringen Opfer oft dazu, Geld auf falsche Konten zu überweisen – etwa durch gefälschte Jobangebote, dringend wirkende E-Mails oder andere täuschende Nachrichten. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin rät Konteninhabern, bei der Weitergabe sensibler Daten besonders wachsam zu sein. Zudem stellt sie ein Vergleichstool bereit, mit dem Verbraucher die Kosten und Sicherheitsmerkmale verschiedener Girokonten vergleichen können.
Die neuen Prüfungen sollen Betrugsfälle verringern, indem Unstimmigkeiten bereits vor der Überweisung erkannt werden. Dennoch bleibt Vorsicht geboten: Ignorieren Kunden die Warnungen, übernehmen Banken keine Haftung für entstandene Schäden. Die Regelung tritt EU-weit in Kraft und umfasst ab nächsten Monat den Großteil der Euro-Transaktionen.






