23 March 2026, 02:31

Früher Wintereinbruch bringt Schnee, Eis und neue Pflichten für alle

Eine ruhige, schneebedeckte Straße mit H"usern und B"umen und wenigen Fahrzeugen.

Früher Wintereinbruch bringt Schnee, Eis und neue Pflichten für alle

Winter kommt dieses Jahr früh – mit Schnee, Eis und Pflichten für alle

Dieses Jahr setzt der Winter früh ein: Die Temperaturen sinken, und in höheren Lagen wird heute mit Schneefall gerechnet. Mit dem Kälteeinbruch müssen Hausbesitzer, Autofahrer und Radfahrer Maßnahmen ergreifen, um sicher zu bleiben – und um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Während die Kommunen für öffentliche Flächen zuständig sind, tragen auch Grundstückseigentümer Verantwortung – etwa beim Freiräumen von Gehwegen und der Vermeidung von Unfällen durch Eis und Schnee.

Klare Regeln für Schnee- und Eisbeseitigung Mit dem nahenden Winter gelten in den Gemeinden festgelegte Vorschriften. Kommunale Teams räumen öffentliche Straßen, Radwege und Bushaltestellen, streuen Gehwege und gefährliche Stellen auf den Fahrbahnen. Doch auch Privatpersonen sind gefordert:

Haus- und Grundstückseigentümer müssen die Gehwege vor ihrem Grundstück selbst und auf eigene Kosten von Schnee und Eis befreien. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet im Schadensfall – etwa wenn jemand stürzt. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Region, doch Berlins Straßenreinigungsgesetz (StrRinG) sieht ähnliche Regelungen vor, auch wenn jüngste Änderungen noch unklar sind.

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Autofahrer und Radfahrer: Winterbereit sein Autofahrer müssen ihre Fahrzeuge auf glatte Straßen vorbereiten: Winterreifen mit Alpine-Symbol und einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern sind Pflicht. Radfahrer sollten langsamer fahren, Abstand zu Fahrzeugen halten und auf Winter- oder Ganzjahresreifen mit besserer Haftung setzen.

Frostschutz für Haus und Garten Auch zu Hause gilt es, Schäden durch Kälte zu vermeiden: Außenwasserleitungen sollten entleert, Kellerfenster geschlossen und die Heizung während kurzer Stoßlüftungen heruntergeregelt werden. Gärtner können empfindliche Pflanzen schützen, indem sie Laub von Rasenflächen entfernen, Beete mit herabgefallenem Laub mulchen und Kübelpflanzen mit Wolfilz oder trockenem Laub einpacken.

Winterzeit ist Pflichtenzeit Der Winter bringt nicht nur Kälte, sondern auch rechtliche und praktische Verpflichtungen mit sich. Hausbesitzer müssen Gehwege freiräumen, um Haftungsrisiken zu vermeiden, während Autofahrer und Radfahrer mit der richtigen Bereifung und umsichtigem Verhalten unterwegs sein sollten. Die Kommunen kümmern sich um öffentliche Flächen – doch jeder Einzelne trägt Mitverantwortung, um Unfälle zu verhindern.

Wer seine Pflichten vernachlässigt, muss mit Bußgeldern oder rechtlichen Konsequenzen rechnen, falls durch sein Versäumnis jemand zu Schaden kommt.

Quelle