Gericht stoppt geplante Verlegung der TH OWL-Studiengänge aus Höxter
Adelinde WalterGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Verlegung der TH OWL-Studiengänge aus Höxter
Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL), Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen, gestoppt. Das Urteil erklärt den geplanten Umzug für rechtswidrig und begründet dies mit mangelnder Vorbereitung und fehlender rechtlicher Grundlage. Die Entscheidung folgt auf eine Klage gegen die Ankündigung der Hochschule, im vergangenen Jahr sämtliche Lehraktivitäten in Höxter einzustellen.
Das Verwaltungsgericht Minden urteilte, dass die TH OWL die Studiengänge nicht von Höxter nach Detmold oder Lemgo verlegen darf. Das Gericht stellte fest, dass es keinen tragfähigen Plan für die künftige Nutzung des Höxterer Standorts gibt – eine Voraussetzung für eine Verlegung. Ohne ein konkretes Alternativkonzept bleibt der Umzug bis zum Abschluss des Hauptverfahrens untersagt.
Das Urteil bestätigte zudem, dass der Eingriff der Landesaufsicht im Jahr 2023 rechtmäßig war. Nach Auffassung des Gerichts übersteigt die vollständige Schließung eines Campus die Entscheidungskompetenz der Hochschule. Zudem verhindert die Verankerung Höxters im Landeshochschulgesetz eine vollständige Aufgabe des Standorts.
Die TH OWL hatte keinerlei Vorbereitungen für die Verlegung nachweisen können. Es existieren keine offiziellen Dokumente oder Vorschläge, die eine alternative Nutzung des Höxterer Campus skizzieren, sodass dessen Zukunft nach dem aktuellen Urteil ungewiss bleibt.
Mit dem Beschluss darf die TH OWL keine Studiengänge aus Höxter abziehen, ohne zuvor einen klaren Plan für den Standort vorzulegen. Die Entscheidung unterstreicht die rechtlichen Grenzen bei Campus-Schließungen und verlangt die Einhaltung der landesweiten Hochschulvorschriften. Bis zum Abschluss weiterer Verfahren müssen die Lehraktivitäten in Höxter aufrechterhalten bleiben.






