24 March 2026, 16:32

Gericht stoppt Verkauf getopfter Cannabis-Stecklinge durch Kölner Unternehmer

Gruppe von Menschen, die um ein Auto mit einer "Legalise Cannabis Ireland"-Aufkleber stehen, umgeben von Gebäuden unter einem klaren blauen Himmel, mit Papieren im Auto sichtbar.

Gericht bestätigt Verbot des Handels mit angepflanzten Hanfsämlingen - Gericht stoppt Verkauf getopfter Cannabis-Stecklinge durch Kölner Unternehmer

Ein Kölner Unternehmer darf keine getopften Cannabis-Stecklinge mehr verkaufen, nachdem ein Gericht die Praxis für rechtswidrig erklärt hat. Das Urteil klärt, dass getopfte Stecklinge – selbst ohne Blüten oder Knospen – unter die Handelsbeschränkungen für Cannabis fallen. Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, ob solche Jungpflanzen als Vermehrungsmaterial oder als regulierte Cannabisprodukte einzustufen sind.

Der Unternehmer argumentierte, es handele sich lediglich um Vermehrungsmaterial, das gewerbliche Händler legal vertreiben dürften. Die Behörden widersprachen jedoch mit dem Hinweis, dass das Cannabiskontrollgesetz (CanG) nur eingetragenen Anbauvereinen erlaube, Stecklinge abzugeben – nicht aber privaten Unternehmen.

Das Verwaltungsgericht Köln gab der Stadt recht und entschied, dass getopfte Stecklinge gesetzlich nicht als reine Stecklinge gelten. Sobald ein Steckling eingepflanzt werde, handele es sich um Cannabis, dessen kommerzieller Verkauf weiterhin verboten bleibe. Das Gericht verwies zudem darauf, dass das CanG zwar den nicht-kommerziellen Anbau für den Eigenbedarf erlaube, nicht aber den Verkauf von Jungpflanzen.

Zum Zeitpunkt des Urteils gab es in Nordrhein-Westfalen 113 registrierte Cannabis-Anbauvereine. Diese Gruppen müssen strenge Auflagen einhalten, darunter die Abgabe von Stecklingen nur zu Selbstkostenpreis und ausschließlich an erwachsene Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Der Unternehmer kann nun gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Berufung einlegen.

Das Urteil unterstreicht, dass nur zugelassene Vereine – und nicht private Händler – Cannabis-Stecklinge verteilen dürfen. Zudem bestätigt es, dass getopfte Jungpflanzen als Cannabis gelten und ihr gewerblicher Verkauf damit illegal ist. Der Fall könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Streitfälle nach dem Cannabiskontrollgesetz haben.

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