15 April 2026, 08:33

Grundsteuer 2026: Bescheide kommen später – rückwirkende Änderungen möglich

Rechteckige Gehwegtafel mit weißem Hintergrund und fetter schwarzer Schrift, die "Privateigentum - Überquerung nur mit Erlaubnis" lautet.

Grundsteuer 2026: Bescheide kommen später – rückwirkende Änderungen möglich

Die Neubewertung der Grundsteuer für 2026 wurde aufgrund eines anhängigen Gerichtsurteils verschoben. Die offiziellen Bescheide werden nun voraussichtlich Anfang Februar 2026 versandt, wobei einige Änderungen rückwirkend zum 1. Januar desselben Jahres in Kraft treten. Hausbesitzer sollten sich auf mögliche Anpassungen ihrer Zahlungen einstellen.

Die erste Charge der überarbeiteten Steuerbescheide wird am 3. Februar 2026 verschickt. Änderungen, die nach dem 3. Dezember 2025 beantragt werden, können in dieser ersten Runde noch nicht berücksichtigt werden. Ein weiterer Versand ist für den 4. Februar 2026 geplant.

Von der Verzögerung unberührt bleiben die Gebührenbescheide, die wie geplant im Februar 2026 ergehen. Die Steuer selbst könnte jedoch – abhängig vom Gerichtsentscheid – bereits ab dem 1. Januar 2026 gelten. Aufgrund des erhöhten Anfrageaufkommens kann es ab dem 3. Februar zu Wartezeiten bei telefonischen Rückfragen kommen.

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Für aktuelle Informationen wird empfohlen, die offizielle Website unter www.ourwebsite/gba zu besuchen.

Durch den geänderten Zeitplan erhalten Grundstückseigentümer ihre aktualisierten Steuerbescheide Anfang Februar. Wer nach dem 3. Dezember 2025 noch Änderungen vornimmt, muss mit Verzögerungen bei der Berücksichtigung rechnen. Ob die Anpassungen bereits zu Jahresbeginn greifen, hängt vom Urteil des Gerichts ab.

Quelle