15 May 2026, 16:38

IS-Kämpfer aus NRW verliert letzten Rechtsstreit gegen Abschiebung nach Tadschikistan

Altes französisches Rechtsdokument mit dem Titel "Tribunal Révolutionnaire", das Urteile über Hinrichtungen enthält, mit gelbem Papier und geschwungener Schrift.

Verurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan kann endlich aus Deutschland ausgewiesen werden - IS-Kämpfer aus NRW verliert letzten Rechtsstreit gegen Abschiebung nach Tadschikistan

Ein Mann aus dem Kreis Warendorf, der sich 2015 der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen hatte, hat seinen letzten juristischen Kampf gegen die Abschiebung verloren. Deutsche Behörden hatten seine Ausweisung 2018 zunächst gestoppt, da sie Folter in seiner Heimat Tadschikistan befürchteten. Nach Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen kann er nun endgültig aus Deutschland abgeschoben werden.

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Der Fall begann, als der Mann 2015 nach Syrien und in den Irak reiste, um für den IS zu kämpfen. Zwei Jahre später verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft.

2018 verhängte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Abschiebungsverbot mit der Begründung, der Mann könne in Tadschikistan Folter ausgesetzt werden. Doch 2024 gab die tadschikische Regierung Zusicherungen, dass ihm keine solche Behandlung drohe. Daraufhin bestätigte das Oberverwaltungsgericht eine Vorinstanz-Entscheidung, wonach sich die Umstände geändert hätten.

Das Verwaltungsgericht Münster prüfte den Fall im August 2024 und kam zu dem Schluss, dass keine konkrete Gefahr von Folter oder Misshandlung bestehe. Es wies die Beschwerde des Mannes ab und ebnete damit den Weg für seine Abschiebung. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte später dieses Urteil und beendete damit seine rechtlichen Möglichkeiten.

Da alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, steht nun die Abschiebung nach Tadschikistan bevor. Die Entscheidung folgt auf jahrelange juristische Auseinandersetzungen und diplomatische Zusagen. Die deutschen Behörden haben bestätigt, dass keinerlei weitere Hindernisse für die Ausreise bestehen.

Quelle