Mönchengladbach erhält 149 Millionen Euro für Infrastruktur und Bildung bis 2036
Cynthia MatthäiMönchengladbach erhält 149 Millionen Euro für Infrastruktur und Bildung bis 2036
Mönchengladbach wird in den nächsten zwölf Jahren voraussichtlich rund 149 Millionen Euro aus einem großen Landesinvestitionsprogramm erhalten. Die Mittel stammen aus dem 31,2-Milliarden-Euro-Programm von Nordrhein-Westfalen, das nach Jahren der Unterfinanzierung die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur vorantreiben soll. Die Stadtspitze begrüßt die Förderung, warnt jedoch vor bürokratischen Hürden.
Das zwölftjährige Landesprogramm sieht vor, 21,1 Milliarden Euro aus dem Bundessondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" zu verteilen. Von der Gesamtsumme fließen 10 Milliarden Euro direkt an die Kommunen, wobei die Hälfte für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen reserviert ist. Weitere 20 Prozent sind für energetische Sanierungen und Klimaschutzprojekte vorgesehen.
Oberbürgermeister Felix Heinrichs betonte den dringenden Investitionsbedarf und verwies auf jahrzehntelange Vernachlässigung der öffentlichen Infrastruktur. Gleichzeitig äußerte er Bedenken, dass das Fehlen größerer Pauschalzuweisungen unnötige Bürokratie für die Kommunalverwaltungen schaffen könnte. Die Stadtführung versprach, die Mittel dort einzusetzen, wo sie am wirksamsten und nachhaltigsten genutzt werden können.
Mönchengladbach plant, die Gelder vorrangig in Bildung, Verkehrsinfrastruktur und den Bevölkerungsschutz zu investieren. Stadtdirektor und Kämmerer Michael Heck wies darauf hin, dass Kommunen in Nordrhein-Westfalen in der Regel fast 80 Prozent der Infrastrukturkosten selbst tragen. Im Dezember wird er dem Stadtrat einen detaillierten Finanzbericht zum neuen Förderprogramm vorlegen.
Die neuen Mittel bieten Mönchengladbach die Chance, langjährige Infrastrukturdefizite zu beheben. Mit einer sorgfältigen Planung will die Stadt die 149 Millionen Euro gezielt in Schlüsselbereiche lenken, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Die ersten Schritte hängen dabei vom Verteilungsverfahren des Landes und den eigenen Haushaltsprüfungen der Stadt ab.






