09 May 2026, 20:28

Münster plant neues Gewerbe- und Wohngebiet in Hiltrup an der Westfalenstraße

Farbcodierte Karte eines geplanten Wohnbaugebiets mit detaillierten Angaben zu Gebäuden, Straßen und weiteren Merkmalen.

Münster plant neues Gewerbe- und Wohngebiet in Hiltrup an der Westfalenstraße

Münster plant neues Gebiet in Hiltrup westlich der Westfalenstraße

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Die Stadt Münster bereitet die Erschließung eines neuen Gebiets in Hiltrup vor, westlich der Westfalenstraße. Die Pläne sehen sowohl Gewerbeflächen als auch Wohngebäude vor und zielen darauf ab, wirtschaftliches Wachstum mit einem moderaten Ausbau des Wohnraums in Einklang zu bringen. Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, die Vorschläge zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen, bevor die endgültigen Entscheidungen fallen.

Im Mittelpunkt des Projekts steht die 140. Änderung des Flächennutzungsplans, die mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 647 verbunden ist. Das Gebiet, das gegenüber der Schwimmhalle liegt, soll in einer ersten Phase Erdgeschoss-Gewerbeeinheiten entlang der Westfalenstraße erhalten, darüber entstehen Wohnungen. Dahinter ist eine Wohnzone mit zweigeschossigen Gebäuden geplant, die sich harmonisch in die bestehende Umgebung einfügen soll.

Vom 20. Oktober bis zum 20. November liegen die Entwürfe zur öffentlichen Einsichtnahme online bereit. Gedruckte Unterlagen können zudem im Kundenzentrum für Planung und Bau während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden. Bei Fragen oder dem Bedarf nach weiteren Informationen können Termine unter der Rufnummer 02 51/4 92-61 95 vereinbart werden.

Die Stadt lädt ausdrücklich zur Mitwirkung ein: Bis zum 20. November können Anwohnerinnen und Anwohner Stellungnahmen zu den Plänen abgeben. Nach der Finalisierung bilden die neuen Regelungen den rechtlichen Rahmen für Gewerbe und Wohnen in diesem Teil Hiltrups.

Ziel der Entwicklung ist es, Platz für neue Unternehmen und Wohnungen entlang der Westfalenstraße zu schaffen. Nach Ende der Konsultationsphase wird die Stadt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 647 und der Änderung des Flächennutzungsplans fortfahren – und damit den Weg für den Baubeginn im ausgewiesenen Gebiet ebnen.

Quelle