26 March 2026, 08:35

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt ungestraft davon

Ein Straßenschild mit der Aufschrift 'Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor' mit einer Person daneben, Bäumen, Strommasten, Drähten, einem Haus und dem Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt ungestraft davon

Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit fast doppelter Höchstgeschwindigkeit geblitzt

Am 18. März 2026 wurde ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit nahezu doppelter Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit erwischt. In einer 30er-Zone nahe einer Schule, einer Sporthalle und einem Schwimmbad erreichte der Fahrer 59 km/h. Trotz des Tempos blieb eine sofortige Ahndung vor Ort aus.

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Der Vorfall ereignete sich während einer routinemäßigen Geschwindigkeitskontrolle. Die Behörden registrierten den Radfahrer als einen der schnellsten Verkehrsteilnehmer bei der Messung. Wäre er angehalten worden, hätten Verwarnungen, Bußgelder oder sogar Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg drohen können.

Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Radfahrer genauso wie für motorisierten Verkehr. Besonders in Schulnähe werden Verstöße oft strenger geahndet. Übliche Bußgelder für Radfahrer liegen zwischen 15 und 35 Euro, bei Rotlichtverstößen können jedoch 60 bis 100 Euro fällig werden. Spezifische Strafen für zu schnelle Radfahrer waren in aktuellen Unterlagen nicht verzeichnet, und auch historische Daten der vergangenen drei Jahre lagen nicht vor.

Der Fall reiht sich in andere ungewöhnliche Blitzer-Vorfälle ein. So wurde etwa eine Frau für das Rasen ihrer Mitfahrerin belangt, während ein Autofahrer aufgrund eines Tippfehlers fälschlich 7.500 statt 75 Euro zahlen sollte. In Leipzig wiederum hatten Behörden Mühe, zu klären, wie lange ein gefälschtes Tempolimit-Schild Fahrer in eine Geschwindigkeitsfalle gelockt hatte.

Der Radfahrer blieb an jenem Tag ohne Konsequenzen, doch der Vorfall zeigt: Tempolimits gelten für alle Verkehrsteilnehmer. Bei verschärften Kontrollen – besonders in Schulzonen – könnten ähnliche Fälle künftig zu Sanktionen führen. Zudem wirft der Fall Fragen zur lückenhaften Erfassung von Geschwindigkeitsverstößen durch Radfahrer auf.

Quelle