24 April 2026, 20:31

Razzia in Gladbeck: Illegale Arbeiter und Verdacht auf Lohnbetrug auf Baustelle

Schwarzes und weißes Foto einer deutschen Fabrik des 19. Jahrhunderts mit Arbeitern, die Maschinen bedienen, umgeben von Metallstangen und -pfählen, beschriftet mit "Neue Eisenglebeerei, die erste Fabrik Deutschlands" unten.

Razzia in Gladbeck: Illegale Arbeiter und Verdacht auf Lohnbetrug auf Baustelle

Bei einer Routinekontrolle am 22. Oktober 2025 deckten Behörden in Gladbeck mehrere Verstöße gegen das Arbeitsrecht auf. Fünf ausländische Arbeiter wurden ohne gültige Papiere angetroffen, was zu Strafverfahren und ihrer vorläufigen Festnahme führte. Zudem gibt es Hinweise auf mögliche Verstöße des polnischen Arbeitgebers gegen deutsche Lohn- und Arbeitsgesetze.

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Die Kontrolle wurde gemeinsam von der Zollbehörde Dortmund und dem Ausländeramt Gladbeck auf einer Baustelle für Glasfaserinstallationen durchgeführt. Unter den Arbeitern befanden sich vier usbekische und ein turkmenischer Staatsbürger, die weder über gültige Visa noch über Aufenthaltstitel verfügten. Einer der Usbeken war bereits wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland aktenkundig.

Nach deutschem Recht benötigen usbekische und turkmenische Staatsbürger sowohl ein gültiges Einreisevisum als auch einen nationalen Aufenthaltstitel, um legal arbeiten zu dürfen. Die Feststellungen lösten umgehend Konsequenzen aus: Die Behörden leiteten Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts ein und nahmen die fünf Männer bis zur weiteren Klärung in Gewahrsam.

Der in Polen ansässige Arbeitgeber steht nun wegen der Entsendung der Arbeiter nach Deutschland unter Prüfung. Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen. Bei Geldbußen ab 2.500 Euro nach MiLoG oder AEntG droht dem Unternehmen zudem ein vorübergehendes Verbot, öffentliche Aufträge zu erhalten. Selbst geringere Bußgelder ab 200 Euro werden im Gewerbezentralregister eingetragen.

Die Ermittlungen zur Entsendung der Arbeiter laufen noch.

Der Fall zeigt die Folgen von Nichteinhaltung deutscher Arbeits- und Einwanderungsgesetze auf. Den fünf festgenommenen Arbeitern droht die Abschiebung, während der Arbeitgeber mit hohen finanziellen Strafen und dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen rechnen muss. Die Behörden prüfen weiterhin, ob während der Entsendung der Arbeiter weitere Verstöße begangen wurden.

Quelle