Schwerverletzte 13-Jährige nach verbotener E-Scooter-Fahrt in Goch
Adelinde WalterSchwerverletzte 13-Jährige nach verbotener E-Scooter-Fahrt in Goch
Schwerverletzte 13-Jährige nach E-Scooter-Unfall in Goch
Am Dienstag, dem 30. September 2025, zog sich ein 13-jähriges Mädchen bei einem Unfall mit einem E-Scooter schwere Verletzungen zu. Der Vorfall ereignete sich auf dem Leeger-Weezer-Weg in Goch, als das Mädchen gemeinsam mit einem 14-jährigen Jungen auf dem Weg zur Schule war. Die Polizei erinnerte daraufhin daran, dass E-Scooter nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden dürfen.
Bei dem Unfall stießen die beiden – die beide noch nicht alt genug sind, um einen E-Scooter legal zu fahren – mit einem 12-jährigen Radfahrer aus Goch zusammen. Zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes bogen sie in die Fahrradabstellanlage der Schule ein. Das 13-jährige Mädchen wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht, die beiden Jungen erlitten leichte Verletzungen.
Die Behörden bestätigten, dass der E-Scooter von zwei Personen benutzt wurde, was gegen die Sicherheitsvorschriften verstößt. Nach deutschem Recht dürfen E-Scooter nur von einer Person genutzt werden, und Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Das verunglückte Mädchen war jünger als das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter.
Die Polizei nutzte den Vorfall, um erneut auf die Sicherheitsregeln für E-Scooter hinzuweisen: Fahrer müssen das Mindestalter erreichen und dürfen keine Mitfahrer befördern. Verstöße können zu Bußgeldern führen und das Risiko für solche Unfälle erhöhen.






