07 June 2026, 12:26

Selbstbestimmungsgesetz: Drei Ministerinnen planen schärfere Missbrauchskontrollen

Standesaemter sollen Missbrauch stoppen

Selbstbestimmungsgesetz: Drei Ministerinnen planen schärfere Missbrauchskontrollen

Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz: Drei Ministerinnen wollen Missbrauch verhindern

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Das im November 2024 eingeführte Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es Menschen, ihr Geschlecht mit einer einfachen Erklärung rechtlich ändern zu lassen. Nach zwei prominenten Fällen, die Bedenken wegen möglichen Missbrauchs aufwarfen, schlagen nun drei Ministerinnen Änderungen vor, um die Regelung sicherer zu machen – ohne den Zugang zu erschweren.

Das Gesetz hatte die bisher erforderlichen Gutachten oder medizinischen Stellungnahmen abgeschafft. Bis Ende 2025 hatten bereits über 25.000 Personen das vereinfachte Verfahren genutzt. Doch der Verzicht auf Prüfmechanismen führte zu Kontroversen.

In einem Fall hatte ein Polizist in Nordrhein-Westfalen sein Geschlecht geändert, offenbar in der Hoffnung, bessere Beförderungschancen zu erhalten. Der Versuch scheiterte, der Beamte musste sich später einem Disziplinarverfahren stellen. Ein weiterer Fall betrifft den Neonazi Sven Liebich, der sich nach dem neuen Gesetz in Marla-Svenja Liebich umbenennen ließ. Nun beantragt er eine Unterbringung in einer Frauenhaftanstalt – doch zunächst soll eine psychologische Begutachtung über seinen Fall entscheiden.

Aktuell können Standesämter eine Geschlechtsänderung selbst bei Verdacht auf Missbrauch nicht ablehnen. Drei Ministerinnen haben daher einen Änderungsantrag vorgelegt: Künftig sollen Standesämter in offensichtlichen Missbrauchsfällen Änderungen verweigern dürfen, während strittige Fälle vor Gericht oder eine zentrale Prüfstelle gebracht werden. Ziel ist es, das Vertrauen in das Gesetz zu stärken, ohne das Prinzip der Selbstbestimmung zu schwächen.

Sollte die Reform beschlossen werden, würden zwar Schutzmechanismen eingeführt, der Prozess für die meisten Antragstellenden bliebe aber unkompliziert. Die geplanten Anpassungen zielen darauf ab, Ausnutzung zu verhindern, ohne den Kern des Gesetzes anzutasten. Eine endgültige Entscheidung über die Änderung steht noch aus.

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