08 June 2026, 08:27

Stadtverwaltung lehnt Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat ab

Stadtverwaltung lehnt Einwände gegen Berechnung der Sitzverteilung ab

Stadtverwaltung lehnt Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat ab

Die Stadtverwaltung hat drei Einsprüche gegen die Sitzverteilung im Stadtrat zurückgewiesen. Die Beschwerden richteten sich gegen die mathematische Methode, mit der die Mandate verteilt wurden. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass die rechtlichen Argumente der Einsprüche fehlerhaft seien.

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Die Einsprüche waren von den Mitgliedern des Wahlausschusses, Michael Kirbach und Anissa Saysay, sowie dem Sprecher des AfD-Stadtverbandes, Bodo Gilz, eingereicht worden. Ihre Bedenken wurden geprüft, letztlich jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen.

Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen können Wähler oder Parteien Wahlergebnisse innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe anfechten. Der Wahlprüfungsausschuss prüft solche Einsprüche zunächst, bevor sie an den Rat weitergeleitet werden.

In diesem Fall stellte die Verwaltung fest, dass die von den Einsprechenden angeführten Satzungen nicht anwendbar seien. Die Beschwerden konzentrierten sich auf die Berechnungsmethode für die Sitzverteilung, doch die Behörden fanden keine rechtliche Grundlage, um das Ergebnis zu überprüfen.

Der nächste Schritt liegt nun beim neu gebildeten Rat. Eine endgültige Entscheidung über die Einsprüche wird nach dessen konstituierender Sitzung fallen. Bis dahin bleibt die aktuelle Sitzverteilung unverändert.

Die Ablehnung der Einsprüche bedeutet, dass die Zusammensetzung des Rates wie ursprünglich bekannt gegeben bleibt. Die neuen Vertreter werden die Angelegenheit offiziell behandeln, sobald sie erstmals zusammentreten. Weitere Berufungen sind nicht zu erwarten, es sei denn, es tauchen neue Beweise auf.

Quelle