Stichwahl in Bergisch Gladbach: OB und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Cynthia MatthäiStichwahl in Bergisch Gladbach: OB und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Bergisch Gladbach wählt am Sonntag, den 28. September 2025 in einer Stichwahl sowohl den Oberbürgermeister als auch den Landrat. Die Bürger entscheiden sich zwischen den beiden Spitzenkandidaten der ersten Wahlrunde vom 14. September. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigte können ihre Stimme entweder persönlich abgeben oder per Briefwahl teilnehmen. Wer sich für die Briefwahl entscheidet, muss die Unterlagen beim Wahlamt der Stadt anfordern und dabei einen gültigen Personalausweis vorlegen. Wähler, die bereits vor der ersten Wahl Briefwahl beantragt hatten, erhalten die Unterlagen für die Stichwahl automatisch – die Zusendung beginnt am Montag, den 22. September 2025.
Falls die Briefwahlunterlagen bis Samstag, den 27. September, nicht eingetroffen sind, kann das bis 12 Uhr beim Wahlamt gemeldet werden. Sollte ein Wähler kurzfristig erkranken, kann eine Vertrauensperson mit ärztlichem Attest und Vollmacht die Unterlagen abholen. Ausgefüllte Briefwahlstimmen können bis 16 Uhr am Wahltag in den städtischen Wahlbriefkästen oder direkt im zentralen Wahlamt abgegeben werden.
Wer in der ersten Runde Briefwahl beantragt hat, kann in der Stichwahl nicht mehr vor Ort wählen. Die Standorte der Wahllokale sind auf der Website der Stadt einsehbar oder können beim Wahlamt erfragt werden. Das Wahlamt kann auch Auskunft geben, ob Briefwahlunterlagen beantragt wurden und ob diese zugestellt wurden. Wichtig ist, dass die Stimmen fristgerecht – persönlich oder per Post – abgegeben werden. Die Ergebnisse der Wahl entscheiden über den neuen Oberbürgermeister und den Landrat von Bergisch Gladbach.






