Stichwahl in Düren: Fristen für Briefwahl enden am 26. September 2025
Stichwahl für den Kreistag in Düren findet am 28. September 2025 statt
Die Stadt Düren hat klare Richtlinien für die Brief- und Präsenzwahl veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger finden alle Details, einschließlich eines FAQ-Bereichs, auf der offiziellen Website der Stadt.
Wählerinnen und Wähler, die vor der Wahl am 14. September eine Briefwahl beantragt hatten, erhalten automatisch die Unterlagen für die Stichwahl. Wer dies nicht getan hat, muss den Antrag bis Freitag, den 26. September, um 15:00 Uhr stellen. Die Beantragung ist online über einen QR-Code, schriftlich oder über die Website der Stadt möglich.
Für die Briefwahl sind persönliche Angaben, eine Unterschrift sowie eine Zustelladresse erforderlich. Verheiratete Paare oder Familien können gemeinsam einen Antrag stellen, doch jede wahlberechtigte Person muss ihre eigenen Daten und eine eigenständige Unterschrift angeben. Falls die Briefwahlunterlagen nicht bis Anfang der folgenden Woche eingehen, sollten Wählerinnen und Wähler sich umgehend an das Wahlamt Düren wenden.
Zur Wahl vor Ort ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass notwendig. Die Wahllokale bleiben dieselben wie bei der Abstimmung am 14. September. Auch der Wahlbenachrichtigungsbrief der ersten Wahl gilt für die Stichwahl weiter.
Das Wahlamt Düren steht für weitere Fragen zur Verfügung. Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Website der Stadt für zusätzliche Informationen zu prüfen. Die Frist für die Beantragung der Briefwahl endet am 26. September um 15:00 Uhr – eine Verlängerung ist nicht möglich.






