Untersuchung entlastet katholische Kirche von Vorwürfen rituellen Missbrauchs
Harro PohlUntersuchung: Kein Beweis für rituelle Missbrauchsfälle in Diözesen - Untersuchung entlastet katholische Kirche von Vorwürfen rituellen Missbrauchs
Unabhängige Untersuchung entkräftet Vorwürfe rituellen sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche
Eine unabhängige Untersuchung zu Vorwürfen rituellen sexuellen Missbrauchs innerhalb der katholischen Kirche hat keine Belege für organisierte kriminelle Netzwerke oder schwere Straftaten ergeben. Der von der Kölner Kanzlei Feigen-Graf erstellte Bericht prüfte Anschuldigungen gegen hochrangige Kirchenvertreter, darunter fünf Kardinäle und einen Bischof. Trotz der Aufrichtigkeit der Zeugen kamen die Ermittler zu dem Schluss, dass die Vorwürfe keine konkreten Belege aufweisen.
Im Fokus der Untersuchung standen Vorwürfe gegen Franz Kardinal Hengsbach, Joseph Kardinal Höffner, Joachim Kardinal Meisner, Johannes Kardinal Degenhardt und Bischof Reinhard Lettmann. Befragungen von Betroffenen sowie psychologische Gutachten zu deren Aussagen bildeten den Kern der Ermittlungen. Doch es fanden sich keine Hinweise auf Vergewaltigungen, erzwungene Abtreibungen oder Tötungsdelikte in Verbindung mit den Beschuldigten.
Die Psychologinnen Silvia Gubi-Kelm und Petra Wolf gelangten zu der Einschätzung, dass die Erinnerungen an rituellen Missbrauch wahrscheinlich falsch seien. Der Bericht kritisierte zudem frühere Beratungsstellen in Münster und deutete an, dass deren Methoden das Vertrauen der Betroffenen in unbewiesene Erinnerungen verstärkt haben könnten. Die Ermittler wiesen darauf hin, dass Therapeuten während der Sitzungen möglicherweise die Schilderungen ritueller Gewalt beeinflusst hätten.
Der Abschlussbericht wird in einer redigierten und anonymisierten Fassung veröffentlicht, um die Identitäten zu schützen, dabei aber die Ergebnisse detailliert darzulegen.
Die Untersuchungsergebnisse widerlegen Behauptungen über flächendeckende kriminelle Machenschaften unter den beteiligten Klerikern. Zwar bleiben die Betroffenen von der Richtigkeit ihrer Erfahrungen überzeugt, doch das Fehlen von Beweisen bedeutet, dass keine weiteren rechtlichen Schritte folgen werden. Der Bericht wirft zudem Fragen zu therapeutischen Praktiken auf, die in einigen Fällen falsche Erinnerungen geprägt haben könnten.






