19 March 2026, 18:32

Windpark siegt über Drachensegler: Gericht lehnt Eilantrag ab

Ein Feld von Windrädern auf einer grünen Wiese mit Bäumen im Hintergrund und Wolken am Himmel, wahrscheinlich Teil eines Windparks in den Niederlanden.

Drachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark siegt über Drachensegler: Gericht lehnt Eilantrag ab

Luftsportverein in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Eilantrag gegen Windpark

Ein Verein für Drachensegler und Gleitschirmflieger in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies einen Eilantrag ab und begründete dies damit, dass die geplanten Windkraftanlagen keine existenzbedrohende Gefahr für den Vereinsbetrieb darstellten. Die Entscheidung folgt auf Bedenken des Vereins hinsichtlich Sicherheitsrisiken und Flugbehinderungen.

Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, die Windräder würden gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugaktivitäten einschränken. Sein Fluggelände gehört zu den meistfrequentierten der Region. Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass die Anlagen bei höheren Windgeschwindigkeiten gefährliche Bedingungen schaffen würden.

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Am Standort sind Flüge bereits bei Windstärken über 30 km/h aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Betrieb bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h auch mit den Windrädern normal fortgesetzt werden könne. Zudem bestätigten sie, dass die geplante Lage des Windparks in einer ausgewiesenen Energiezone den regionalen Planungsvorgaben entspreche.

Das Gericht urteilte weiter, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Zwar trifft die Entscheidung keine Aussage zur genauen Anzahl der Windräder oder zu konkreten Minderungsmaßnahmen, doch kommt sie zu dem Schluss, dass das Projekt keinen Anlass für eine Notfall-Unterbrechung bietet.

Mit der Abweisung des Eilantrags kann der Windpark wie geplant gebaut werden. Die Flugaktivitäten des Vereins unterliegen weiterhin den bestehenden Windgeschwindigkeitsbeschränkungen – unabhängig von den Windkraftanlagen. Das Urteil bestätigt, dass keine akuten Sicherheitsrisiken vorliegen, die einen Baustopp rechtfertigen würden.

Quelle