Zoll gibt 20.000 Cannabissamen nach rechtlicher Prüfung zurück
Deutsche Zollbehörden haben 20.000 Cannabissamen nach einer rechtlichen Prüfung an ihren niederländischen Eigentümer zurückgegeben. Die Sendung war zunächst bei einer Routinekontrolle nahe der niederländischen Grenze Anfang August 2025 beschlagnahmt worden. Später bestätigten Beamte, dass die Samen legal nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Die Beschlagnahmung erfolgte im Kreis Viersen, wo Zollbeamte das Paket stoppten. Es folgte eine Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft, die feststellte, dass Cannabissamen als Vermehrungsmaterial gelten – und damit nach deutschem Recht importiert werden dürfen.
Am 22. Oktober 2025 übergab das Zollamt Krefeld die Samen an das niederländische Unternehmen zurück, dem sie gehören. Die Firma handelt mit Cannabissamen und konnte die Lieferung ohne weitere Komplikationen vom Zoll abholen.
Der Fall endete mit der Rückgabe der 20.000 Samen an den rechtmäßigen Besitzer. Anklagen wurden nicht erhoben, da der Import den geltenden Vorschriften entsprach. Die Entscheidung bestätigt, dass Cannabissamen legal nach Deutschland eingeführt werden dürfen, sofern sie als Vermehrungsmaterial eingestuft werden.






