Arnsberg führt Meldepflicht für öffentliche Veranstaltungen ein – auch für Volkstrauertag
Adelinde WalterArnsberg führt Meldepflicht für öffentliche Veranstaltungen ein – auch für Volkstrauertag
Veranstalter öffentlicher Events in Arnsberg müssen ihre Pläne künftig vorab bei den örtlichen Behörden anmelden. Die Regelung gilt für alle Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind – darunter auch die Gedenkfeiern zum Volkstrauertag am 16. November. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen oder sogar Absagen der Veranstaltungen.
Die Stadt Arnsberg hat ein verbindliches Anmeldeverfahren für alle öffentlichen Veranstaltungen eingeführt. Betroffen sind auch die Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag, der jährlich am 16. November begangen wird. Veranstalter müssen unter anderem Zweck, Datum, Uhrzeit, Ort und die Namen der Verantwortlichen angeben.
Ein formelles Antragsformular ist nicht erforderlich. Stattdessen können die Organisatoren eine E-Mail an sicherheit-ordnung@ourwebsite senden. Stichtag für alle Anmeldungen ist der 9. November.
Die Pflicht erstreckt sich über die Stadtgrenzen hinaus: Auch Veranstaltungen im gesamten Hochsauerlandkreis müssen gemeldet werden – entweder an das Ordnungs- und Sicherheitsamt der Stadt Arnsberg oder direkt an die örtliche Polizeibehörde.
Mit der neuen Regelung stellen die Behörden sicher, dass sie über alle öffentlichen Zusammenkünfte im Voraus informiert sind. Bis zum 9. November müssen die erforderlichen Angaben vorliegen. Veranstalter, die am 16. November Events planen, werden aufgefordert, ihre Daten zeitnah einzureichen, um Probleme zu vermeiden.






