Drohnen-Flugverbot über NRW-Autobahnen wegen Castor-Transport
Drohnen-Flugverbot über Autobahnen in Nordrhein-Westfalen – von Jülich bis Ahaus
Entlang der Autobahnen in Nordrhein-Westfalen wurde eine Flugverbotszone für Drohnen eingerichtet, die sich von Jülich bis Ahaus erstreckt. Die Beschränkung, die auf der Digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt der Regierung verzeichnet ist, fällt mit einem bevorstehenden Castor-Transport von Brennelementen zusammen.
Das Flugverbot wurde auf der Website des Bundesverkehrsministeriums (dipul.de) veröffentlicht und gilt vom 20. bis 27. März 2026. Ziel ist es, die Route für den Transport von Brennstäben aus einem stillgelegten Forschungsreaktor zu einem Zwischenlager in Ahaus abzusichern.
Der Transport steht bereits seit Längerem in der Kritik von Umweltschutzgruppen. Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) lehnt solche Transporte seit Jahren ab und argumentiert, sie widersprächen dem deutschen Atomausstieg. Seit 2020 haben die Proteste an Schärfe gewonnen – mit Verweis auf nukleare Risiken, das Fehlen eines Endlagers und mögliche Terrorgefahren.
Offiziell gelten Castor-Transportrouten als geheim. Dennoch waren die genauen Streckenverläufe von Mittwochabend bis Donnerstag kurzzeitig online einsehbar. Die Veröffentlichung wurde später wieder entfernt, die Ursache für den Vorfall bleibt unklar.
Der anstehende Transport ist Teil einer größeren Debatte, insbesondere vor dem Hintergrund des 15. Jahrestags der Fukushima-Katastrophe am 11. März 2026. Der BBU fordert ein Ende aller Atomtransporte, darunter auch eine für 2026 geplante Route durch Hamburg nach Brokdorf sowie Uran-Exporte aus NRW und Niedersachsen. Für den 21. März ist ein bundesweiter Aktionstag geplant.
Mit dem Drohnen-Flugverbot soll eine Störung des Castor-Transports verhindert werden. Umweltschützer:innen bestehen weiterhin auf ein vollständiges Stopp aller Atommülltransporte und verweisen auf Sicherheitsrisiken und politische Bedenken. Die Bundesregierung hat sich bisher weder zur versehentlichen Veröffentlichung der Route noch zur grundsätzlichen Kritik geäußert.






