Mendener Bürger erhält Gewerbesteuerbescheid für 2024 und 2025
An Domenico Zofilo, einen Einwohner von Menden, wurde ein förmlicher Steuerbescheid zugestellt. Das Schreiben betrifft die Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 2024 und 2025. Es wurde von der städtischen Finanzverwaltung im Auftrag des Bürgermeisters erlassen.
Der Bescheid, der unter der Akte 21.2 W1039892 geführt wird, entstand in zwei Schritten – zunächst am 8. September 2025 und später aktualisiert am 29. September 2025. Offiziell veröffentlicht wurde er am 1. Oktober 2025 durch Uwe Siemonsmeier, den Stadtdirektor, der im Auftrag des Bürgermeisters handelte.
Das Dokument ging an Zofilos gemeldete Adresse in der Hauptstraße 42, 58706 Menden. Gemäß § 10 des LZG NRW vom 7. März 2006 gilt der Bescheid als rechtmäßig zugestellt, wenn innerhalb von zwei Wochen nach dem Veröffentlichungstermin keine Reaktion erfolgt.
Die Stadt Menden (Sauerland) ist für die Ausstellung zuständig, während die Finanzverwaltung das Bewertungsverfahren durchführt.
Die Steuerbescheide treten nun in eine reguläre Widerspruchsfrist ein. Werden innerhalb der gesetzten Frist keine Einsprüche erhoben, wird der Bescheid rechtskräftig. Die Finanzverwaltung der Stadt wird dann entsprechend weiterverfahren.






