20 April 2026, 14:37

Polizei ermittelt nach grausamer Hundemisshandlung in Dortmund – Belgischer Schäferhund beschlagnahmt

Gruppe von Menschen und Tieren versammelt sich vor einem Gebäude mit Fenstern und einer Straßenlaterne, mit dem Text "Erste Stufe der Grausamkeit" unten.

Polizei ermittelt nach grausamer Hundemisshandlung in Dortmund – Belgischer Schäferhund beschlagnahmt

Die Dortmunder Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet, nachdem ein Video aufgetaucht ist, das einen Mann zeigt, der einen Belgischen Schäferhund mit einer Leine schlägt. Der Vorfall löste landesweite Empörung aus und führte zu Hunderten von Beschwerden und Hinweisen aus der Bevölkerung.

Als Hauptverdächtiger wurde ein 44-jähriger Ortsansässiger identifiziert. Die Behörden ermitteln nun wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das deutsche Tierschutzgesetz.

Die Ermittlungen begannen, nachdem das Video in sozialen Netzwerken verbreitet worden war, auf dem der Mann den Hund schlägt. Die Polizei sicherte umgehend einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Verdächtigen. Bei der Durchsuchung beschlagnahmten die Beamten den Hund und brachten ihn in ein Tierheim, wo er nun betreut wird.

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Hunderte von Bürgern meldeten sich nach Sichtung der Aufnahmen bei der Polizei mit Informationen. Die Behörden warnten jedoch vor Drohungen oder Aufrufen zu Selbstjustiz und betonten, dass solche Handlungen strafbar seien. Die Polizei rief die Bevölkerung zudem dazu auf, das Video nicht weiter zu verbreiten, um zusätzliche Belastungen für die Beteiligten zu vermeiden.

Der Verdächtige bleibt weiterhin Gegenstand der Ermittlungen, während die Polizei Beweise für eine mögliche Anklage sammelt. Der Gesundheitszustand des Hundes wird unterdessen von Fachkräften überwacht, während das Verfahren läuft.

Der Fall hat zu einer offiziellen strafrechtlichen Untersuchung geführt, bei der die Wohnung des Verdächtigen durchsucht und der Hund zum Schutz beschlagnahmt wurde. Die Polizei wertet weiterhin die Beweise aus und wies die Öffentlichkeit darauf hin, dass ausschließlich rechtliche Schritte eingeleitet werden. Das weitere Vorgehen hängt von den Ergebnissen der laufenden Ermittlungen ab.

Quelle