Verbotener Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt
Adelinde WalterVerbotener Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle am Schalter für Großgepäck einen verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Passagiers. Der 42-jährige marokkanische Staatsbürger hatte das Gerät bei sich, als er sich auf den Flug FR 2359 nach Agadir vorbereitete.
Dem Elektroschocker fehlte das vorgeschriebene Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (BKA). Nach dem deutschen Waffengesetz gelten solche Geräte ohne BKA-Zulassung als verbotene Waffen.
Der Mann gab gegenüber den Beamten an, den Elektroschocker einem Freund schenken zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeite. Die Polizei beschlagnahmte das Gerät umgehend und leitete ein strafrechtliches Verfahren gegen ihn ein – konkret wegen Verstoßes gegen § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes.
Nach Abschluss der Ermittlungen durfte der Passagier seine Reise mit dem geplanten Flug fortsetzen. Der Elektroschocker wurde eingezogen, und dem Mann drohen nun rechtliche Konsequenzen. Der Vorfall unterstreicht die strenge Kontrolle der Waffenvorschriften an deutschen Flughäfen. Die Behörden bestätigten, dass der Mann vor seiner Abreise alle erforderlichen Formalitäten erfüllt hatte.






