Windkraftanlage siegt über Drachenflieger: Gericht entscheidet im Hochsauerland
Adelinde WalterParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraftanlage siegt über Drachenflieger: Gericht entscheidet im Hochsauerland
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für den Bau der Anlage.
Der Verein, der seit 1998 eine Startrampe betreibt, argumentierte, dass die Windkraftanlage unzumutbare Einschränkungen für den Flugbetrieb mit sich bringen würde. Mit rund tausend Starts pro Jahr zählt der Standort zu den meistgenutzten der Region für Gleitsportarten. Zudem behauptete die Gruppe, das Projekt berge ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Piloten.
Das Gericht räumte ein, dass es zu gewissen Flugbeschränkungen kommen werde, sah jedoch keine Belege dafür, dass die Anlage das Fortbestehen des Vereins gefährde. Zudem urteilte es, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Laut Urteil können die Flugaktivitäten weitgehend wie gewohnt fortgesetzt werden, sofern die Windgeschwindigkeit unter 20 Kilometer pro Stunde bleibt.
Die Windkraftanlage soll etwa 550 Meter vom Startplatz des Vereins entfernt errichtet werden. Trotz der juristischen Niederlage gab es keine weiteren Angaben dazu, ob der Verein Berufung einlegen oder seine Aktivitäten anpassen wird.
Mit der Entscheidung des OVG kann das Windkraftprojekt nun voranschreiten. Der Verein muss sich an die neuen Auflagen anpassen, während er seinen Betrieb aufrechterhält. Das Urteil könnte Präzedenzfall für künftige Konflikte zwischen Erneuerbare-Energien-Projekten und Luftsportgruppen sein.






