Lehrerin aus Düsseldorf muss 31.300 Euro wegen jahrelanger Gehaltsüberzahlungen zurückzahlen
Adelinde WalterLehrerin aus Düsseldorf muss 31.300 Euro wegen jahrelanger Gehaltsüberzahlungen zurückzahlen
Eine Lehrerin in Düsseldorf wurde zu einer Strafe von 11.200 Euro verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt Zuschläge für Schulleitungsaufgaben erhalten hatte. Die Zahlungen setzten sich fort, lange nachdem sie ihre kommissarische Schulleiterinnenrolle aufgegeben hatte – insgesamt beliefen sich die Überzahlungen auf rund 31.300 Euro. Die Behörden entdeckten den Fehler erst im Rahmen einer Untersuchung zu den Unstimmigkeiten.
Die Pädagogin hatte zeitweise als kommissarische Schulleiterin gearbeitet, war von dieser Position jedoch zurückgetreten. Dennoch blieb der zusätzliche Leitungszuschlag Teil ihres Gehalts. Später behauptete sie, sie habe geglaubt, es handele sich bei den Mehrbeträgen um Nachzahlungen und nicht um laufende Überzahlungen.
Das Landesbesoldungsamt bemerkte den Irrtum über einen längeren Zeitraum hinweg nicht. Auf Nachfrage konnten die Verantwortlichen keine klare Erklärung dafür liefern, warum der Fehler unbemerkt blieb. Als Beamtin war die Lehrerin gesetzlich verpflichtet, die falschen Zahlungen zu melden – was sie jedoch unterließ.
Ein Gericht sprach sie der Unterlassungsbetrugs schuldig und verhängte die Strafe in Höhe von 11.200 Euro. Seitdem begleichen sie die Überzahlungen in monatlichen Raten von 500 Euro.
Der Fall offenbart gravierende Versäumnisse in der Kontrollpraxis des Besoldungssystems. Die Rückzahlungen der Lehrerin werden fortgesetzt, bis die vollen 31.300 Euro getilgt sind. Das Urteil unterstreicht die rechtliche Verantwortung von Beamten, finanzielle Unstimmigkeiten umgehend anzuzeigen.






