Sparkasse Gelsenkirchen zahlt Entschädigungen nach spektakulärem Einbruch aus
Adelinde WalterSparkasse Gelsenkirchen zahlt Entschädigungen nach spektakulärem Einbruch aus
Opfer des Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen erhalten Entschädigungen
Nach dem spektakulären Einbruch in die Sparkasse Gelsenkirchen-Buer im vergangenen Dezember haben die Geschädigten begonnen, Entschädigungszahlungen zu erhalten. Damals waren rund 3.250 Schließfächer ins Visier der Diebe geraten – fast alle wurden aufgebrochen. Einige betroffene Kunden klagen nun zusätzlich auf weiteren Schadensersatz gegen die Bank.
Die Täter waren über eine angrenzende Tiefgarage in die Filiale eingedrungen, indem sie eine dicke Betonwand durchbohrten. Unklar bleibt weiterhin, wie es um die Sicherheitsvorkehrungen vor dem Vorfall bestellt war. Viele Kunden verloren durch den Raub den Zugang zu ihren Wertgegenständen. Zwar waren die Schließfächer von der Bank mit jeweils etwa 10.300 Euro versichert, doch die meisten Opfer verfügten über keine zusätzliche Hausratversicherung, um die Verluste abzufedern.
Die ersten Auszahlungen erfolgten über Hausratversicherungen – im Schnitt erhielten die Geschädigten etwas mehr als 22.000 Euro. Die Anwälte Ralf Bürger und Christian Dreier erstritten für einen Mandanten rund 20.000 Euro, während Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann für elf Klienten insgesamt etwa 250.000 Euro durchsetzte. Wer umfassende Nachweise über die eingelagerten Gegenstände vorlegen konnte, hatte deutlich bessere Aussichten auf Entschädigung.
Ein erster Güteversuch in diesen Fällen ist für Juni angesetzt. Unterdessen wurden bereits die ersten beiden Klagen gegen die Sparkasse beim Landgericht Essen eingereicht.
Während die Entschädigungszahlungen weiterlaufen, streben einige Opfer weiterhin rechtliche Schritte gegen die Bank an. Das Ergebnis des anstehenden Güteverfahrens im Juni könnte entscheiden, ob weitere Forderungen Aussicht auf Erfolg haben. Bisher konnten vor allem diejenigen ihre Verluste am besten ausgleichen, die detaillierte Unterlagen über ihre gestohlenen Wertsachen vorlegen konnten.






